Raubfischschein für 5 Monate

80.00

Der Raubfischschein ermöglicht Ihnen während der Raubfischzeit in den Goldenen Monaten zu angeln. Gültig vom 1.10 bis zum 28.02, für 5 Monte Purer Angelspaß für 80€ Das Angeln mit der Raubfischschein erlaubt nur das Uferangeln und nur mit Kunstköder,Fliegen, Wobbler.

 

Beschreibung

Dieser Angelschein bezieht sich auf die Fliegen-, Wobbler-, Spinnangelei. Wer das Angeln auf grosse Raubfische wie Hecht, Zander und dicke Barsche bevorzugt, liegt mit diesem Schein goldrichtig.

Die Monatsscheine sind nur 5 Monate gültig 1 OKt bis 31 März . Wichtig: Die Angelscheine beziehen sich nur auf die Fliegen-,Wobbler-,Spinnangelei!!

Der Schein ist erhältlich vom 01. Oktober bis 31 März Nur während dieser Periode darf mit dem Angelschein nur vom Ufer beidseitig (Zone A / Zone B ) geangelt werden.

Catch & Release

Alle  Krebs-, Muschelarten müssen direkt nach dem Fang schonend
zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen
außer Welse, Rotaugen,Brassen

Nur die Fische die zur Mitnahme sind , dürfen In einem Setzkescher der
min 2,5m lang ist gehältert werden!

Fangbestimmung und Mindesmaß

  • 5x Rotaugen min 25cm
  • 5x Brassen min 35cm
  • Welse und Sonnenbarsche unbegrenzt

Bevor man seine Angelei ausüben kann, muss man im Besitz eines Angelscheines sein. Wichtig: Es werden keine Angelscheine am SEE Verkauft! Die Erlaubnisscheine sind gültig von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr in der Zone A. (Ausnahme: Raubfischperiode vom 01. Oktober bis 31 März) Die Erlaubnisscheine sind nicht auf eine Zweitperson übertragbar und nur gültig mit Personalausweis. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Angelruten mit je einem Haken. Übernachten In der Tages Zone A ist strengstents untersagt!!

Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen erfolgen. Verbote besp: Futterboot, schwimmen, surfen, Tretboot oder weitere Ausfahrmöglichkeiten. Bei nicht Besitz eines gültigen Angelscheins oder Verstoß vom festgehaltetnen Gesetz  ist die Angelei sofort zu BEENDEN , ein Bußgeld von 250€ und mit einer sofortigen Anzeige bei der Polizei zu rechnen. Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde, Polizei und Pächter durch Strafanzeige geahndet.

Die Fischerei am Echternacher See ist ganzjährig geöffnet. Das Angeln im Echternacher See ist nur erlaubt mit einem vom Pächter ausgestellten, gültigen Erlaubnisschein. Die Angelscheine müssen im Voraus gekauft werden. Kaufen eines Angelscheines am See ist nicht möglich. Das Angeln ist nur mit Angelruten erlaubt. Das Angeln ausserhalb der im Plan vorgesehenen Zonen A und B ist verboten.

Das Aussetzen von gefangenen Fischen anderer Seen oder
Flüssen ist verboten. Alle  Krebs-, Muschelarten müssen direkt nach dem Fang schonend zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen außer Welse, Rotaugen, Brassen.

Das Ausnehmen von Fischen ist im Seegebiet verboten. Der Pächter haftet nicht für Diebstähle und Unfälle. Der Käufer eines Fischereierlaubnisscheines verpflichtet sich, die von der Gemeindebehörde festgelegten Bestimmungen im
Seegebiet zu beachten (kein Feuer, kein Zelten, kein wildes Campen, kein Müll, keine Beschädigungen von Fauna und Flora und Respektieren der anderen Benutzer des Erholungszentrums). Es ist strengstens untersagt in dem Naturschutzgebiet zu angeln (ZONE B, SIEHE PLAN). Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde durch Strafanzeige  und einem Bußgeld von 250€ geahndet . Die mit einem entsprechenden Ausweis ausgestatteten Aufsichtspersonen sind mit der
Kontrolle von Fischerei und dem Einhalten der Vorschriften beauftragt. Bei Aufforderung muss den Kontrolleuren ein gültiger Schein vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, so wird dies auf der Polizeidienststelle gemeldet und Anzeige erstattet. Aufsichtspersonen wie Pächter, Kontrolleure, Förster und Polizei haben volles Kontrollrecht!! Das Gleiche gilt bei Verstössen gegen die im vorliegenden Reglement der angeführten Vorschriften.

Erlaubnisscheine
Allgemeines: Bevor man seine Angelei ausüben kann, muss man im Besitz eines Angelscheines sein. Wichtig: Es werden keine Angelscheine am SEE Verkauft! Die Erlaubnisscheine sind gültig von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr. (Ausnahme: Nachtangelschein) Die Erlaubnisscheine sind nicht auf eine Zweitperson übertragbar. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Angelruten mit je einem Haken. Ausnahme von Wobblern,Spinnköder die mit einem oder max. 2 Drillingen bestückt sein dürfen. Das Übernachten In der Tages Zone A ist strengstents untersagt!!
Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen erfolgen. Verbote besp: Futterboot, schwimmen, surfen, Tretboot oder weitere Ausfahrmöglichkeiten. Bei nicht Besitz eines güligen Angelscheins ist die Angelei sofort zu BEENDEN und mit einer sofortigen Anzeige zu rechnen. Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde und Pächter durch Strafanzeige geahndet.

  1. Tagesschein:
    Preis für Erwachsene : 12 €, Studenten mit Studentenausweis: 8 €.
  2. Jahresschein:
    Die Jahresscheine sind 12 Monate gültig vom 1.01- 31.12 Preis für Erwachsene: 125 €,
    Studenten mit Studentenausweis: 70 €.
  3. Raubfischschein: 80€
    Die Monatsscheine sind nur 5 Monate gültig 1 0kt- 31 März. Wichtig: Es darf nur vom Ufer aus mit diesem Angelschein geangelt werden. Die Angelscheine beziehen sich nur auf die Fliegen-,Wobbler-,Spinnangelei!!

Preis für Erwachsene: 80 €

4.Bellyboot Tageskarte 25€  ( 13€ Belly plus 12€ Tageskarte)

Fangbestimmungen / Regeln:
Angeln erlaubt in Zone A. Es darf nur mit einem Haken geangelt werden. Das hältern der Fische ist nur in fischschonende Setzkescher erlaubt(Reusen und Stahlkescher-Netze/Gaffe
sind verboten). Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde durch Strafanzeige geahndet und einem Bußgeld von 250€ . Die mit einem entsprechenden Ausweis ausgestatteten Aufsichtspersonen sind mit der Kontrolle von Fischerei und dem Einhalten der Vorschriften beauftragt. Bei Aufforderung muss den Kontrolleuren ein gültiger Schein vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, so wird dies auf der Polizeidienststelle gemeldet und Anzeige erstattet. Alle  Krebs-,
Muschelarten müssen direkt nach dem Fang schonend zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen außer Welse. Als Hakenköder sind erlaubt: pflanzliche, künstliche, tierische Köder (Maden, Würmer, Larven,…) Erlaubt sind 2kg Trockenfutter  gebrauchsfertig mit allen Zutaten und 0,5 Liter Köder

Verboten ist:
Das Wasser zu trüben außer mit LockfutterLockfutter mit synthetischen oder chemischen Farben zu färben sowie der gebrauch von Narkotika. Mit gefärbten Maden zu angeln.

Als Hakenköder sind erlaubt: pflanzliche, künstliche, tierische Köder (Maden, Würmer, Larven,…)

Raubfischangeln: C&R

Angeln mit Fliegen-,Wobbler-,Spinnangelei ist erlaubt in der
Zone A: 1. Januar bis 31. Dezember. Fliegen-, Wobbler-, Spinnangelei ist ganzjährig erlaubt (Siehe Plan).Zone B: 1. Oktober bis 31 März . Wichtig: Es darf nur Vom Ufer aus geangelt werden. Es darf nur mit einem Angelhaken. Als Köder sind erlaubt: Fliegen, Wobbler, Spinnerlöffel, Gummifische.  Das Waaten ist mit der Fliegenrute und Spinnrute gestattet.

Alle Raubfische müssen nach dem Fang direkt wieder zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Raubfische zu entnehmen!

  1. Nachtangelzone B: (nur für spezielle ausgerüstete Karpfenangler!)
  2. Karpfenangeln in der Tageszone:

Das Nachtangeln in der Zone A ist untersagt. Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen erfolgen. Verbote besp: Futterboot, schwimmen, surfen, Tretboot, oder weitere Ausfahrmöglichkeiten. In der Zone A dürfen Schirme und offene Brollys benutzt werden. Die im Situationsplan angezeigten Auslegerichtungen sind einzuhalten. Der Angelplatz ist während und nach der Angelei sauber zu halten. Eine Creadle oder Luftmatte (1m x 0,60m x 0,50m), ein Kescher (min 42“), sowie Wundspray sind Pflicht. Es Dürfen Keine Karpfen in Karpfensäcken gehältert werden. Benthookhaken sind nicht erlaubt! Das Vorfüttern ist gundsätzlich nicht erlaubt. Das Anfüttern während der Angelei ist auf 2kg pro Tag begrenzt. Partickel
(Mais,Tiegernüsse,Hanf etc.) müssen bis auf den Kern gekocht sein. Das Angeln im Naturschutzgebiet sowie in den Kanälen ist verboten. Für einen Hund am Angelplatz gilt Anleinpflicht. Das Grillen ist erlaubt Mindesthöhe 20 cm vom Boden. Müll und Grillkohle in Säcken sammeln und entsorgen. Stromgeneratoren jeglicher Art sind verboten.

Es ist nicht erlaubt seine Bedürftnisse in der Natur auszuüben (WC’s sind ausgeschildert). Safety Clip Montage dürfen in ihrer Bauweise und Funktion nicht verändert werden.

Tagesangelscheine erhältlich bei: ( Zone A, Tagesanglerzone)
– Reptifish (Angelfachgeschäft), 15 rue Neuve, L-6467 Echternach, Tel: 00352 72 02 88
– Esso-Tankstelle (geöffnet von 6.00-22.00 Uhr), 109, route de Luxembourg, L-6562 Echternach, Tel: 00352 72 70 71
– Cafe de la Poste „ Beim Wohli“ 3 place du Marché L-6440 Echternach, Tel: 00352 72 02 31

Alle scheine sin außerdem auch im Reptifish erhältlich

Reptifish (Angelfachgeschäft), 15 rue Neuve, L-6467 Echternach, Tel: 00352 72 02 88

Zusätzliche Information

Auswahl

Erwachsene, Studenten mit Ausweis