Goldcard

400.00

Sind Sie ein Ausgerüsteter leidenschafftlicher Karpfenangler, und wollen sie Nachtanglen? Dann ist Die Goldkarte genau richtig! Das All-in-one Packet fürs ganze Jahr. Die Karten sind Limitiert auf 10st pro Jahr und gelten vom 1.01- 31.12.

Nicht vorrätig

Beschreibung

  • Futterboot erlaubt in der Tagesanglerzone nur für Jahreskartenbesitzer ( bitte respektvoll handeln)
  • Bei einer nicht korrekten verlankten Ausrüstung wird der Angelschein endzogen!
  • Die Plätze 2-3 werden im Jahr so wenig besetzt dass ich beschlossen habe , ab und zu die Plätze an einen guten Kunden/ Guter Freund zu vermieten.. Bitte beachtet: dass es nur die beiden Plätze sind.
  • Ruderbooterlaub max Länge 2,40m
  • Bellybootangeln erlaubt ganze Jahr ( wichtig zählt eine Sonderanglerkarte)
  • Ich werde im Jahr so viel von Kunden oder Freunden zu ihren Gewässern eingeladen und möchte somit auch diese einmal einladen. Vielen Dank für euer Verständnis. Wichtig Keine Nachteile für euch, Jahreskartenangler haben Vorrecht!
  • Alle Jahreskartenangler die nicht verlängern wollen, müssen bis zum 1.10. bescheid geben ansonsten wird die Jahreskarte automatisch auf das folgende Jahr überschrieben.
  • Der Jahreskartenbetrag muss bis zum 25.12. überwiesen sein.
  • Bei einer nicht Anwesenheit und ausloggen ist ein Betrag von 50€ pro Tag nachzuzahlen.
    • -Bei Mitnahme eines Gastes der keine Jahreskarte besitzt, ist der Jahreskartenbesitzer verantwortlich für diese Person (ich JOJO Schmit muss darüber informiert werden).
    • -Bei Verstoß gegen die Regeln bekommt der Jahreskartenbesitzer die Jahreskarte sofort abgenommen!
    • Alle Kontrolleure und Pächter sind befugt die Karten einzuziehen.
      -Der Gastangler muss auf der nächst liegenden, benachbarten Stelle angeln (wenn der Platz 24 St. im Voraus nicht reserviert wurde) oder mit dem Jahreskartenbesitzer eine Stelle teilen (Zelt, Ruten, Platz)
    • -Der Preis beträgt 35€-pro Tag/Nacht!
      -Der Jahresschein ist nicht übertragbar.
    • -Der Jahresschein gilt nur für die Person, die auf dem Schein steht!
      -Es sind maximal 1 Zelt und 4 Ruten pro Platz erlaubt.
    • -Der Angelplatz muss steht‘s aufgeräumt und sauber sein.
    • -Zum Tackle auf und abladen stehen euch 2 Anhänger zur Verfügung, die nach dem ab-und beladen auf die vorgeschrieben Stellen zurückzufahren sind
    • -Private Anhänger sind verboten.
    • -Auf jeglicher Konsum von Drogen oder Alkohol folgt ein Verweis vom See sowie die Abnahme der Jahreskarte.
    • -Bei starkem Regen oder Sonnenschein während des Aufenthaltes darf neben dem Zelt ein Angelschirm (kein Brolly) aufgebaut werden.
      -Die Zelte/Schirme/
      Brollys dürfen nur auf dem Rindenmulsch aufgebaut werden!
      -Außerhalb des Schirmes, Zeltes oder
      Brolly darf nichts liegen, stehen oder hängen. Das gesamte Tackle ( Eimer, Müll ,Trockensäcke, Gasflaschen, etc), muss im Zelt liegen (außer dem vorgeschriebenen grüne Falteimer).
    • -Angler dürfen andere Angler, welche auf der gegenüberliegenden Seite angeln, nicht stören.
    • -Jeder Jahreskartenbesitzer bekommt einen grünen Falteimer der als Mülltonne gilt. Dieser Eimer muss, ab einem Aufenthalt von mehr als 24 St, immer mit sich geführt werden.
    • -Die Falteimer müssen bei einer nicht Verlängerung der Jahreskarte abgegeben werden. Die Kaution beträgt 20€, welche bei einer nicht Verlängerung zurückerstattet werden.
      -Die Stellen sind jedes Mal sauber und ordentlich zu verlassen und jeder ist für seinen Müll verantwortlich.
      -Selbstverständlich gelten außerdem die grundsätzlichen Bestimmungen, welche für den
      Echternacher See vorgeschrieben sind.
      -Alle Kontrolleure haben das volle Kontrollrecht.
    • -Die Futterbegrenzung liegt bei 2 kg pro 2 Ruten für 24 St. (nach einem Fang darf nachgefüttert werden).
    • -Das Vorfüttern ist verboten.
    • Die Saftyclipmontage ist nur mit Steinen erlaubt; jede andere Montage darf, wie gewohnt, mit Blei benutzt werden.
    • -Das Angeln in den Schongebieten ist verboten.
    • – Das Ablegen von Montagen vor den Naturschutzgebieten oder Brücken beträgt min 5m
    • -Das ganze Jahr über darf eine Bodenplane benutzt werden.
    • -Nur Luft- oder freistehende Abhakmatten von min 110*65cm dürfen benutzt werden.
    • -Bei schlechtem Umgang mit der Natur, den Fischen oder anderen Tieren wird die Jahreskarte eingezogen.
    • -Stänkereien, schlechtes Benehmen oder Behauptungen über Jahreskarten-Besitzer, Besucher, Kontrolleure oder Pächter werden nicht geduldet.
    • -Fische, die bei über einer Temperatur von ab 25 Grad gefangen werden, müssen im Wasser fotografiert werden
    • Sacken verboten!
    • .Wichtig: nur von abends 22:00 Uhr bis morgens 10:00 Uhr darf dur mit schwimmwiegeslingen gehältert werden!
    • -Das Auslegen der Angelschnüre darf anhand eines Futterbootes, per Hand erfolgen (max. bis zur Hüfte ins Wasser) oder per Schlauchboot maximallänge 2.40m.
    • Elektromotoren oder legliche Fortbewegungshilfsmittel sind verboten
    • -Wichtig: Sogenannte Umlenkstangen dürfen nicht benutzt werden!
    • -Achtung: Auf Stelle 9 ist es verboten hinter der Betonwand um die Ecke zu angeln (ab dem Sperrgebiet vom umliegender Baum im Wasser bis zur Schliffkannte) siehe Plan.
    • -Das Angeln vor dem Naturschutzgebiet ist nur ab einer Entfernung von 10m vom Naturschutzgebiet erlaubt.
    1. Tagesschein:
      Preis für Erwachsene : 12 €, Studenten mit Studentenausweis: 8 €.
    2. Jahresschein:
      Die Jahresscheine sind 12 Monate gültig vom 1.01- 31.12 Preis für Erwachsene: 125 €,
      Studenten mit Studentenausweis: 70 €.
    3. Raubfischschein: 80€
      Die Monatsscheine sind nur 5 Monate gültig 1 0kt- 28 feb. Wichtig: Es darf nur vom Ufer aus mit diesem Angelschein geangelt werden. Die Angelscheine beziehen sich nur auf die Fliegen-,Wobbler-,Spinnangelei!!

      Bei einem Verstoß der Regeln wird die Jahreskarte an Ort und Stelle sofort abgenommen mit einer Zusatzstarfe von 250€.:

       

      Catch & Release a

      Alle Fisch-, Krebs-, Muschelarten müssen direkt nach dem Fang schonend zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen außer Rotaugen, Rotfeder oder Brassen.

      Allgemeines: Bevor man seine Angelei ausüben kann, muss man im Besitz eines Angelscheines sein. Wichtig: Es werden keine Angelscheine am SEE Verkauft! Die Erlaubnisscheine sind gültig von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr in der Zone A. (Ausnahme: Raubfischperiode vom 01.10 – 31.03 März) Die Erlaubnisscheine sind nicht auf eine Zweitperson übertragbar und nur gültig mit Personalausweis. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Angelruten mit je einem Haken. Übernachten In der Tages Zone A ist strengstents untersagt!!

      Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen erfolgen. Verbote besp: Futterboot, schwimmen, surfen, Tretboot oder weitere Ausfahrmöglichkeiten. Bei nicht Besitz eines gültigen Angelscheins ist die Angelei sofort zu BEENDEN und mit einer sofortigen Anzeige zu rechnen. Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde, Polizei und Pächter durch Strafanzeige geahndet.

      Die Fischerei am Echternacher See ist ganzjährig geöffnet. Das Angeln im Echternacher See ist nur erlaubt mit einem vom Pächter ausgestellten, gültigen Erlaubnisschein. Die Angelscheine müssen im Voraus gekauft werden. Kaufen eines Angelscheines am See ist nicht möglich. Das Angeln ist nur mit Angelruten erlaubt. Das Angeln ausserhalb der im Plan vorgesehenen Zonen A und B ist verboten.

      Das Aussetzen von gefangenen Fischen anderer Seen oder
      Flüssen ist verboten. Alle Fisch-, Krebs-, Muschelarten müssen direkt nach dem Fang schonend zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen außer Rotaugen, Rotfeder oder Brassen.

      Das Ausnehmen von Fischen ist im Seegebiet verboten. Der Pächter haftet nicht für Diebstähle und Unfälle. Der Käufer eines Fischereierlaubnisscheines verpflichtet sich, die von der Gemeindebehörde festgelegten Bestimmungen im
      Seegebiet zu beachten (kein Feuer, kein Zelten, kein wildes Campen, kein Müll, keine Beschädigungen von Fauna und Flora und Respektieren der anderen Benutzer des Erholungszentrums). Es ist strengstens untersagt in dem Naturschutzgebiet zu angeln (ZONE B, SIEHE PLAN). Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde durch Strafanzeige geahndet. Die mit einem entsprechenden Ausweis ausgestatteten Aufsichtspersonen sind mit der
      Kontrolle von Fischerei und dem Einhalten der Vorschriften beauftragt. Bei Aufforderung muss den Kontrolleuren ein gültiger Schein vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, so wird dies auf der Polizeidienststelle gemeldet und Anzeige erstattet. Aufsichtspersonen wie Pächter, Kontrolleure, Förster und Polizei haben volles Kontrollrecht!! Das Gleiche gilt bei Verstössen gegen die im vorliegenden Reglement der angeführten Vorschriften.

      Erlaubnisscheine
      Allgemeines: Bevor man seine Angelei ausüben kann, muss man im Besitz eines Angelscheines sein. Wichtig: Es werden keine Angelscheine am SEE Verkauft! Die Erlaubnisscheine sind gültig von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr. (Ausnahme: Nachtangelschein) Die Erlaubnisscheine sind nicht auf eine Zweitperson übertragbar. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Angelruten mit je einem Haken. Übernachten In der Tages Zone A ist strengstents untersagt!!
      Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen erfolgen. Verbote besp: Futterboot, schwimmen, surfen, Tretboot oder weitere Ausfahrmöglichkeiten. Bei nicht Besitz eines güligen Angelscheins ist die Angelei sofort zu BEENDEN und mit einer sofortigen Anzeige zu rechnen. Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde und Pächter durch Strafanzeige geahndet.

      4.Bellyboot Tageskarte 25€  ( 13€ Belly plus 12€ Tageskarte)

      Fangbestimmungen / Regeln:
      Weissfische: Angeln erlaubt in Zone A. Fangmenge unbegrenzt. Es darf nur mit einem Haken geangelt werden. Das hältern der Fische ist nur in fischschonende Setzkescher erlaubt (Reusen und Stahlkescher-Netze/Gaffe
      sind verboten). Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde durch Strafanzeige geahndet. Die mit einem entsprechenden Ausweis ausgestatteten Aufsichtspersonen sind mit der Kontrolle von Fischerei und dem Einhalten der Vorschriften beauftragt. Bei Aufforderung muss den Kontrolleuren ein gültiger Schein vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, so wird dies auf der Polizeidienststelle gemeldet und Anzeige erstattet. Alle Fisch-, Krebs-,
      Muschelarten müssen direkt nach dem Fang schonend zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen außer Rotaugen, Rotfeder oder Brassen. Anfüttern NUR mit pflanzlichen Mitteln (Hanf,Weizen, Mais,…) Begrenzung: 2 kg pro Tag
      Als Hakenköder sind erlaubt: pflanzliche, künstliche, tierische Köder (Maden, Würmer, Larven,…)

      Raubfischangeln:

      Angeln mit Fliegen-,Wobbler-,Spinnangelei ist erlaubt in der
      Zone A: 1. Januar bis 31. Dezember. Fliegen-, Wobbler-, Spinnangelei ist ganzjährig erlaubt (Siehe Plan).
      Zone B: 1. Oktober bis 31 März. Wichtig: Es darf nur Vom Ufer aus geangelt werden. Es darf nur mit einem Angelhaken. Als Köder sind erlaubt: Fliegen, Wobbler, Spinnerlöffel, Gummifische. Es ist strengstens untersagt gefangene Fische aus anderen Gewässern mitzubringen. Das Waaten ist mit der Fliegenrute und Spinnrute gestattet.

      Alle Raubfische müssen nach dem Fang direkt wieder zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen!

      1. Nachtangelzone B: (nur für spezielle ausgerüstete Karpfenangler!)
      2. Karpfenangeln in der Tageszone:

      Das Nachtangeln in der Zone A ist untersagt. Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen erfolgen. Verbote besp: Futterboot, schwimmen, surfen, Tretboot, oder weitere Ausfahrmöglichkeiten. In der Zone A dürfen Schirme und offene Brollys benutzt werden. Die im Situationsplan angezeigten Auslegerichtungen sind einzuhalten. Der Angelplatz ist während und nach der Angelei sauber zu halten. Eine dick gepolsterte Abhakmate
      (1m x 0,60m x 0,50m), ein Kescher (min 42“), sowie Wundspray sind Pflicht. Graskarpfen, Störe, Silberkarpfen und Koi’s dürfen nicht in sogenannten Karpfensäcken gehältert werden. Benthookhaken sind nicht erlaubt! Das Vorfüttern ist gundsätzlich nicht erlaubt. Das Anfüttern während der Angelei ist auf 2kg pro Tag begrenzt. Partickel
      (Mais,Tiegernüsse,Hanf etc.) müssen bis auf den Kern gekocht sein. Das Angeln im Naturschutzgebiet sowie in den Kanälen ist verboten. Für einen Hund am Angelplatz gilt Anleinpflicht. Das Grillen ist erlaubt Mindesthöhe 20 cm vom Boden. Müll und Grillkohle in Säcken sammeln und entsorgen. Stromgeneratoren jeglicher Art sind verboten.

      Es ist nicht erlaubt seine Bedürftnisse in der Natur auszuüben (WC’s sind ausgeschildert). Safety Clip Montage dürfen in ihrer Bauweise und Funktion nicht verändert werden.

      Tagesangelscheine erhältlich bei: ( Zone A, Tagesanglerzone)
      – Q8 Tankstelle, 96 rte de Luxembourg, L-6450 Echternach, Tel: 00352 72 01 40
      – Reptifish (Angelfachgeschäft), 15 rue Neuve, L-6467 Echternach, Tel: 00352 72 02 88
      – Esso-Tankstelle (geöffnet von 6.00-22.00 Uhr), 109, route de Luxembourg, L-6562 Echternach, Tel: 00352 72 70 71
      – Cafe de la Poste „ Beim Wohli“ 3 place du Marché L-6440 Echternach, Tel: 00352 72 02 31

      Alle scheine sin außerdem auch im Reptifish erhältlich

      Reptifish (Angelfachgeschäft), 15 rue Neuve, L-6467 Echternach, Tel: 00352 72 02 88