Belly/kayak Tagesschein

45.00

Das Bellyboot ist ein beliebtes Fortbewegungsmittel unter Anglern und erlaubt es dir, besonders abgelegene Spots zu befischen. Es sind maximal 6 Bellyboote Pro Tag erlaubt. Mit diesem Schein kanns du dich einen ganzen Tag lang auf die Pirsch nach kapitalen Fischen machen.

Beschreibung

 

Dieser Angelschein bezieht sich auf die Fliegen-, Wobbler-, Spinnangelei. Wer das Angeln auf grosse Raubfische wie Hecht, Zander und dicke Barsche bevorzugt, liegt mit diesem Schein goldrichtig. Dieser Schein enthällt die Tageskarte und den Bellyerlaubnisschein.

Der Bellybootschein ist  für einen Tag von 05:00h-22:00h gültig. Es Darf das ganze Jahr mit  und vom Belly aus geangelt werden mit nur einer Handrute. Es darf nur die Fliegen-,Wobbler-,Spinnangelei ausgeübt werden!! Alle Motorisiertenfortbewegungsmittel sind strengstendsverboten. Echolote und GPS sind erlaubt. Diese Angelei darf nur von Bellybooten ausgeübt werden.

Der Schein ist nicht übertragbar auf Zweitpersonen. Alle Raubfische sind wieder schonend zurückzusetzten und strengstends verboten dem Gewässer zu entnehmen.

Ma darf die ganze Wasserfläche vom See nutzen Außer gekennzeichnete Stellen. Es mus min eine Distanz von 20meter vom Ufer aus eingehalten werden.Es ist verboten mit dem Bellyboot im Naturschutzgebiet zu angeln.

Die Fischerei am Echternacher See ist ganzjährig geöffnet. Das Angeln im Echternacher See ist nur erlaubt mit einem vom Pächter ausgestellten, gültigen Erlaubnisschein. Die Angelscheine müssen im Voraus gekauft werden. Kaufen eines Angelscheines am See ist nicht möglich. Das Angeln ist nur mit Angelruten erlaubt. Das Angeln ausserhalb der im Plan vorgesehenen Zonen A und B ist verboten.

Das Aussetzen von gefangenen Fischen anderer Seen oder
Flüssen ist verboten. Alle Fisch-, Krebs-, Muschelarten müssen direkt nach dem Fang schonend zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen außer Rotaugen, Rotfeder oder Brassen.

Das Ausnehmen von Fischen ist im Seegebiet verboten. Der Pächter haftet nicht für Diebstähle und Unfälle. Der Käufer eines Fischereierlaubnisscheines verpflichtet sich, die von der Gemeindebehörde festgelegten Bestimmungen im
Seegebiet zu beachten (kein Feuer, kein Zelten, kein wildes Campen, kein Müll, keine Beschädigungen von Krautplätzen, Fauna und Flora und Respektieren der anderen Benutzer des Erholungszentrums). Es ist strengstens untersagt in dem Naturschutzgebiet zu angeln (ZONE B, SIEHE PLAN). Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde durch Strafanzeige geahndet. Die mit einem entsprechenden Ausweis ausgestatteten Aufsichtspersonen sind mit der
Kontrolle von Fischerei und dem Einhalten der Vorschriften beauftragt. Bei Aufforderung muss den Kontrolleuren ein gültiger Schein vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, so wird dies auf der Polizeidienststelle gemeldet und Anzeige erstattet. Aufsichtspersonen wie Pächter, Kontrolleure, Förster und Polizei haben volles Kontrollrecht!! Das Gleiche gilt bei Verstössen gegen die im vorliegenden Reglement der angeführten Vorschriften.

Catch & Release

 

Zusätzliche Information

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