Alle Krebs-, Muschelarten müssen direkt nach dem Fang schonend
zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen
außer Welse, Rotaugen,Brassen.
Nur die Fische die zur Mitnahme sind , dürfen In einem Setzkescher der
min 2,5m lang ist gehältert werden!
Fangbestimmung und Mindesmaß
– 10x Rotaugen min 15cm
– 2x Brassen min 35cm
– Welse und Sonnenbarsche unbegrenzt
Bevor man seine Angelei ausüben kann, muss man im Besitz eines
Angelscheines sein. Wichtig: Es werden keine Angelscheine am SEE
Verkauft! Die Erlaubnisscheine sind gültig von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr in
der Zone A. (Ausnahme: Raubfischperiode vom 01. Oktober bis 31 März)
Die Erlaubnisscheine sind nicht auf eine Zweitperson übertragbar und nur
gültig mit Personalausweis. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Angelruten mit je
einem Haken. Übernachten In der Tages Zone A ist strengstents
untersagt!!
Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen
erfolgen. Verbote besp: Futterboot, schwimmen, surfen, Tretboot oder
weitere Ausfahrmöglichkeiten. Bei nicht Besitz eines gültigen Angelscheins
oder Verstoß vom festgehaltetnen Gesetz ist die Angelei sofort zu
BEENDEN , ein Bußgeld von 250€ und mit einer sofortigen Anzeige bei der
Polizei zu rechnen. Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde,
Polizei und Pächter durch Strafanzeige geahndet.
Die Fischerei am Echternacher See ist ganzjährig geöffnet. Das Angeln im
Echternacher See ist nur erlaubt mit einem vom Pächter ausgestellten,
gültigen Erlaubnisschein. Die Angelscheine müssen im Voraus gekauft
werden. Kaufen eines Angelscheines am See ist nicht möglich. Das Angeln
ist nur mit Angelruten erlaubt. Das Angeln ausserhalb der im Plan
vorgesehenen Zonen A und B ist verboten.
Das Aussetzen von gefangenen Fischen anderer Seen oder
Flüssen ist verboten. Alle Krebs-, Muschelarten müssen direkt nach
dem Fang schonend zurückgesetzt werden. Es ist strengstens
untersagt Fische zu entnehmen außer Welse, Rotaugen, Brassen.
Das Ausnehmen von Fischen ist im Seegebiet verboten. Der Pächter haftet
nicht für Diebstähle und Unfälle. Der Käufer eines
Fischereierlaubnisscheines verpflichtet sich, die von der Gemeindebehörde
festgelegten Bestimmungen im Seegebiet zu beachten (kein Feuer, kein Zelten, kein wildes Campen, kein Müll, keine Beschädigungen von Fauna und Flora und Respektieren der anderen Benutzer des Erholungszentrums). Es ist strengstens untersagt in dem Naturschutzgebiet zu angeln (ZONE B, SIEHE PLAN).
Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde durch Strafanzeige und
einem Bußgeld von 250€ geahndet . Die mit einem entsprechenden
Ausweis ausgestatteten Aufsichtspersonen sind mit der
Kontrolle von Fischerei und dem Einhalten der Vorschriften beauftragt. Bei
Aufforderung muss den Kontrolleuren ein gültiger Schein vorgelegt werden.
Erfolgt dies nicht, so wird dies auf der Polizeidienststelle gemeldet und
Anzeige erstattet. Aufsichtspersonen wie Pächter, Kontrolleure, Förster und
Polizei haben volles Kontrollrecht!! Das Gleiche gilt bei Verstössen gegen
die im vorliegenden Reglement der angeführten Vorschriften.
Erlaubnisscheine
Allgemeines: Bevor man seine Angelei ausüben kann, muss man im Besitz
eines Angelscheines sein. Wichtig: Es werden keine Angelscheine am SEE
Verkauft! Die Erlaubnisscheine sind gültig von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
(Ausnahme: Nachtangelschein) Die Erlaubnisscheine sind nicht auf eine
Zweitperson übertragbar. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Angelruten mit je
einem Haken. Ausnahme von Wobblern,Spinnköder die mit einem oder
max. 2 Drillingen bestückt sein dürfen. Das Übernachten In der Tages
Zone A ist strengstents untersagt!!
Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen
erfolgen. Verbote besp: Futterboot, schwimmen, surfen, Tretboot oder
weitere Ausfahrmöglichkeiten. Bei nicht Besitz eines güligen Angelscheins
ist die Angelei sofort zu BEENDEN und mit einer sofortigen Anzeige zu
rechnen. Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde und Pächter
durch Strafanzeige geahndet.
1. Tagesschein:
Preis für Erwachsene : 12 €, Studenten mit Studentenausweis: 8 €.
2. Jahresschein:
Die Jahresscheine sind 12 Monate gültig vom 1.01- 31.12 Preis für
Erwachsene: 125 €,
Studenten mit Studentenausweis: 70 €.
3. Raubfischschein: 80€
Die Monatsscheine sind nur 6 Monate gültig 1 0kt- 31 März. Wichtig:
Es darf nur vom Ufer aus mit diesem Angelschein geangelt werden.
Die Angelscheine beziehen sich nur auf die Fliegen-,Wobbler-
,Spinnangelei!!
Preis für Erwachsene: 80 €
4.Bellyboot Tageskarte 25€ ( 13€ Belly plus 12€ Tageskarte)
Fangbestimmungen / Regeln:
Angeln erlaubt in Zone A. Es darf nur mit einem Haken geangelt werden.
Das hältern der Fische ist nur in fischschonende Setzkescher
erlaubt(Reusen und Stahlkescher-Netze/Gaffe
sind verboten). Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde durch
Strafanzeige geahndet und einem Bußgeld von 250€ . Die mit einem
entsprechenden Ausweis ausgestatteten Aufsichtspersonen sind mit der
Kontrolle von Fischerei und dem Einhalten der Vorschriften beauftragt. Bei
Aufforderung muss den Kontrolleuren ein gültiger Schein vorgelegt werden.
Erfolgt dies nicht, so wird dies auf der Polizeidienststelle gemeldet und
Anzeige erstattet. Alle Krebs-,
Muschelarten müssen direkt nach dem Fang schonend zurückgesetzt
werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen außer Welse.
Als Hakenköder sind erlaubt: pflanzliche, künstliche, tierische Köder
(Maden, Würmer, Larven,…) Erlaubt sind 2kg Trockenfutter
gebrauchsfertig mit allen Zutaten und 0,5 Liter Köder
Verboten ist:
Das Wasser zu trüben außer mit LockfutterLockfutter mit synthetischen
oder chemischen Farben zu färben sowie der gebrauch von Narkotika. Mit
gefärbten Maden zu angeln.
Als Hakenköder sind erlaubt: pflanzliche, künstliche, tierische Köder
(Maden, Würmer, Larven,…)
Raubfischangeln: C&R( No KILL)
Angeln mit Fliegen-,Wobbler-,Spinnangelei ist erlaubt in der
Zone A: 1. Januar bis 31. Dezember. Fliegen-, Wobbler-, Spinnangelei ist
ganzjährig erlaubt (Siehe Plan).Zone B: 1. Oktober bis 31 März . Wichtig:
Es darf nur Vom Ufer aus geangelt werden. Es darf nur mit einem
Angelhaken. Als Köder sind erlaubt: Fliegen, Wobbler, Spinnerlöffel,
Gummifische. Das Waaten ist mit der Fliegenrute und Spinnrute gestattet.
Alle Raubfische müssen nach dem Fang direkt wieder zurückgesetzt
werden. Es ist strengstens untersagt Raubfische zu entnehmen!
3. Nachtangelzone B: (nur für spezielle ausgerüstete Karpfenangler!)
4. Karpfenangeln in der Tageszone:
Das Nachtangeln in der Zone A ist untersagt. Das Auslegen der
Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen erfolgen. Verbote besp:
Futterboot, schwimmen, surfen, Tretboot, oder weitere
Ausfahrmöglichkeiten. In der Zone A dürfen Schirme und offene Brollys
benutzt werden. Die im Situationsplan angezeigten Auslegerichtungen sind
einzuhalten. Der Angelplatz ist während und nach der Angelei sauber zu
halten.
Eine Creadle oder Luftmatte (1m x 0,60m x 0,50m), ein Kescher
(min 42“), sowie Wundspray sind Pflicht. Es Dürfen Keine Karpfen in
Karpfensäcken gehältert werden. Benthookhaken sind nicht erlaubt! Das
Vorfüttern ist gundsätzlich nicht erlaubt. Das Anfüttern während der Angelei
ist auf 2kg pro Tag begrenzt. Partickel
(Mais,Tiegernüsse,Hanf etc.) müssen bis auf den Kern gekocht sein.
Das Angeln im Naturschutzgebiet sowie in den Kanälen ist verboten. Für einen Hund am Angelplatz gilt Anleinpflicht. Das Grillen ist erlaubt Mindesthöhe
20 cm vom Boden. Müll und Grillkohle in Säcken sammeln und entsorgen.
Stromgeneratoren jeglicher Art sind verboten.
Es ist nicht erlaubt seine Bedürftnisse in der Natur auszuüben (WC’s sind
ausgeschildert). Safety Clip Montage dürfen in ihrer Bauweise und
Funktion nicht verändert werden.
Tagesangelscheine erhältlich bei: ( Zone A, Tagesanglerzone)
– Reptifish (Angelfachgeschäft), 15 rue Neuve, L-6467 Echternach, Tel:
00352 72 02 88
– Esso-Tankstelle (geöffnet von 6.00-22.00 Uhr), 109, route de
Luxembourg, L-6562 Echternach, Tel: 00352 72 70 71
– Cafe de la Poste „ Beim Wohli“ 3 place du Marché L-6440 Echternach,
Tel: 00352 72 02 31
Alle scheine sin außerdem auch im Reptifish erhältlich
Reptifish (Angelfachgeschäft), 15 rue Neuve, L-6467 Echternach, Tel:
00352 72 02 88