Regeln

Die Fischerei am Echternacher See ist das ganze Jahr über geöffnet. Das Angeln im Echternacher See ist nur erlaubt mit einem vom Pächter ausgestellten, gültigen Erlaubnisschein. Die Angelscheine müssen im Voraus gekauft werden. Kaufen eines Angelscheines am See ist nicht möglich. Das Angeln ist nur mit Angelruten erlaubt. Das Angeln außerhalb der im Plan vorgesehenen Zonen A und B ist verboten. Das Aussetzen von Fischen, Schildkröten oder diverse andere Arten von Tieren ist verboten. Amerikanische Flusskrebse, jede Art von Karpfen, Störe und Schleien dürfen nicht gehältert werden und müssen schonend wieder zurückgesetzt werden. Das Ausnehmen von Fischen ist im Seegebiet verboten.

Die pro Schein vorgesehene Fangmenge darf nicht überschritten werden. Der Pächter haftet nicht für Diebstähle und Unfälle. Der Käufer eines Fischereierlaubnisscheines verpflichtet sich die, von der Gemeindebehörde, festgelegten Bestimmungen im Seegebiet zu beachten. Kein Feuer, kein Zelten, kein wildes Campen, kein Müll, keine Beschädigungen von Fauna und Flora, Respektieren der andern Benutzer des Erholungszentrums.

Es ist strengstens untersagt in dem Naturschutzgebiet zu angeln (ZONE B, SIHE PLAN). Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde durch Strafanzeige geahndet. Die mit einem entsprechenden Ausweis ausgestatteten Aufsichtspersonen sind mit der Kontrolle der Fischerei und dem Einhalten der Vorschriften beauftragt.
Auf Aufforderung muss den Kontrolleuren ein gültiger Schein vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, so wird eine Meldung auf der Polizeidienststelle und eine Anzeige erstattet. Aufsichtspersonen wie Pächter, Kontrolleure, Förster und Polizei haben volles Kontrollrecht!! Das Gleiche gilt bei Verstößen gegen die, im vorliegenden Reglement, angeführten Vorschriften. Bevor man das Angeln ausüben kann, muss man im Besitz eines Angelscheines sein. Wichtig: Es werden keine Angelscheine am See verkauft!
Die Erlaubnisscheine sind gültig von 5.00 bis 22.00 Uhr (Ausnahme: Nachtangelschein). Die Erlaubnisscheine sind nicht auf eine Zweitperson übertragbar. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Angelruten mit je einem Haken. Übernachten In der Tages Zone A ist strengstens untersagt!! Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen erfolgen, und NICHT anhand eines sogenannten Futterbootes, Tretbootes, Schwimmen, Surfen, oder anderen Ausfahrmöglichkeiten.
Bei nicht Besitzen eines gültigen Angelscheines muss man das Angeln sofort stoppen und den See auf der Stelle verlassen. Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde und der Pächter durch eine Strafanzeige geahndet.

Tagesschein: Preis für Erwachsene: 12 €; Preis für Jugendliche bis 18 Jahre und Studenten mit Studentenausweis: 8 €.
Jahresschein: Die Jahresscheine sind 12 Monate gültig (ab Ausstellungsdatum).
Preis für Erwachsene: 120 €; Preis für Jugendliche bis 18 Jahren und Studenten mit Studentenausweis: 60€.
Raubfischmonatsschein: Die Monatsscheine sind nur 4 Monate gültig (ab Ausstellungsdatum). Wichtig: Die Angelscheine beziehen sich nur auf das Fliegen-, Wobbler-, Spinn- und Köder Angeln!!
Preis für Erwachsene: 60 €; Preis für Jugendliche bis 18 Jahre und Studenten mit Studentenausweis: 30€.

Fangbestimmungen / Regeln:

Weißfische: Angeln ist erlaubt in Zone A. Fangmenge unbegrenzt. Es darf nur mit einem Haken geangelt werden. Setzkescher und Kescher sind Pflicht. Das Hältern der Fische in Eimern sowie jede andere Art des Hälterns, außer Setzkescher, ist verboten. Stahlsetzkescher sind verboten.

Raubfischangeln
Der lebende Transport von Fischen ist strengstens untersagt! Wichtig: Schleien, Karpfen und amerikanische Flusskrebse müssen schonend wieder zurückgesetzt werden. Angefüttert werden darf nur mit pflanzlichen Mitteln (Hanf, Weizen, Mais,…). Als Hakenköder sind erlaubt: pflanzliche, künstliche, tierische Köder (Maden, Würmer, Larven,…).
Raubfischangeln mit Fliegen-, Wobbler-, Spinn- und Köder-Angeln ist in der Zone A vom 1. Januar bis zum 31. Dezember erlaubt (siehe Plan).
In Zone B ist das Angeln vom 1. Oktober bis 28. Februar erlaubt.
Wichtig: nur auf den 9 gekennzeichneten Angelstellen (Zone B, nur wenn die Angelplätze frei sind!) darf mit Köderfisch (tot oder lebendig) geangelt werden, von 5.00 bis 22.00 Uhr. Karpfenangler die im Voraus reserviert haben, haben Vorrang.
Als Köder sind erlaubt: Fliegen, Wobbler, Spinnerlöffel, lebendige und tote Köderfische. Es ist strengstens untersagt gefangene Fische aus anderen Gewässern mitzubringen. Es dürfen nur gefangene Fische aus dem Echternacher See benutzt werden (Rotaugen, Brassen, Barsch). Das Waten mit der Fliegenrute ist erlaubt.
Fangbegrenzung pro Tageskarte/Saisonkarte: 2 Forellen, 2 andere Raubfische (Hecht, Zander, Barsch). Nach Erreichen der maximalen Fangmenge muss das Angeln eingestellt werden und ein neuer Schein eingelöst werden.
Mindesmaß.Hecht: 55 cm / Zander: 55cm / Forelle: 25 cm/ Barsch: 30cm
Nachtangelzone B: (nur für ausgerüstete Karpfenangler!) Gültig: Tag und Nacht ausschließlich in Zone B mit einer speziellen Genehmigung vom Pächter.

Karpfen:
Nachtangeln in der Zone A ist strengstens untersagt. Angelschirme oder offene Brollys sind erlaubt!! Sonstiges Tackle (Eimer , Stiefel, etc.) muss sich unter dem Schirm/ Brolly befinden oder aufgeräumt, sortiert neben dem Stuhl liegen! Es sind nur Luft- oder freistehende Abhakmatten min 110cm×65cm (lxb) erlaubt; großer Kescher min 100cm und Wundspry sind Pflicht. Das Vorfütteren Stunden/Tage/Monate/Wochen/Jahre im Voraus ist strengstens verboten: Jede Montage wo das Blei verloren geht ist verboten! Saftyclipmontage muss mit Steinen benutz werden. Das Anfüttern während der Ausübung des Angelns ist selbstverständlich erlaubt: Futterbegrenzung 2 kg pro 2 Ruten. Das Futter muss gekocht sein (Hanf, Weizen, Tigernüsse, Mais,..). Es ist strengstens untersagt in dem Naturschutzgebiet zu angeln. Hunde am Platz sind erlaubt nur unter der Bedingung, dass die Hunde am Platz angeleint sind. Das Grillen am Platz ist erlaub, wenn der Grill mindestens 20 cm vom Boden entfernt ist, und die Kohlen nach dem Gebrauch gelöscht werden und richtig entsorgt werden (Müllsack, Mülleimer). Stromerzeuger mit Benzinmotor sind strengstens verboten. Angelhaken der Sorte „Bandhook“ sind verboten. Graskarpfen, Silberkarpfen und Koikarpfen Störe dürfen nicht in einem sogenannten Karpfensack gehältert werden!! Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen erfolgen, und nicht anhand eines sogenannten Futterbootes, Tretbootes, Schwimmen, Surfen, oder anderen Ausfahrmöglichkeiten. Ausnahme Gold Card Besitzer. Die im Situationsplan angezeigten Auslegrichtungen sind einzuhalten. Wichtig: Alle Karpfen, Schleien und amerikanische Flusskrebse müssen schonend wieder zurückgesetzt werden. Es ist nicht erlaubt seine Intimitäten in freier Natur auszuüben!!! Bei jeglichem Verstoß der Gesetzte erfolgt eine Anzeige und ein Verweis vom See.

 

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