Regelwerk :

 

Die Fischerei am Echternacher See ist ganzjährig geöffnet. Das Angeln im Echternacher See ist nur erlaubt mit einem vom Pächter ausgestellten, gültigen Erlaubnisschein. Die Angelscheine müssen im Voraus gekauft werden. Kaufen eines Angelscheines am See ist nicht möglich. Das Angeln ist nur mit Angelruten erlaubt. Das Angeln ausserhalb der im Plan vorgesehenen Zonen A und B ist verboten.

Das Aussetzen von gefangenen Fischen anderer Seen oder
Flüssen ist verboten. Alle Fisch-, Krebs-, Muschelarten müssen direkt nach dem Fang schonend zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen außer Rotaugen, Rotfeder oder Brassen.

Das Ausnehmen von Fischen ist im Seegebiet verboten. Der Pächter haftet nicht für Diebstähle und Unfälle. Der Käufer eines Fischereierlaubnisscheines verpflichtet sich, die von der Gemeindebehörde festgelegten Bestimmungen im
Seegebiet zu beachten (kein Feuer, kein Zelten, kein wildes Campen, kein Müll, keine Beschädigungen von Fauna und Flora und Respektieren der anderen Benutzer des Erholungszentrums). Es ist strengstens untersagt in dem Naturschutzgebiet zu angeln (ZONE B, SIEHE PLAN). Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde durch Strafanzeige geahndet. Die mit einem entsprechenden Ausweis ausgestatteten Aufsichtspersonen sind mit der
Kontrolle von Fischerei und dem Einhalten der Vorschriften beauftragt. Bei Aufforderung muss den Kontrolleuren ein gültiger Schein vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, so wird dies auf der Polizeidienststelle gemeldet und Anzeige erstattet. Aufsichtspersonen wie Pächter, Kontrolleure, Förster und Polizei haben volles Kontrollrecht!! Das Gleiche gilt bei Verstössen gegen die im vorliegenden Reglement der angeführten Vorschriften.

Erlaubnisscheine
Allgemeines: Bevor man seine Angelei ausüben kann, muss man im Besitz eines Angelscheines sein. Wichtig: Es werden keine Angelscheine am SEE Verkauft! Die Erlaubnisscheine sind gültig von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr. (Ausnahme: Nachtangelschein) Die Erlaubnisscheine sind nicht auf eine Zweitperson übertragbar. Erlaubt ist das Angeln mit 2 Angelruten mit je einem Haken. Übernachten In der Tages Zone A ist strengstents untersagt!!
Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen erfolgen. Verbote besp: Futterboot, schwimmen, surfen, Tretboot oder weitere Ausfahrmöglichkeiten. Bei nicht Besitz eines güligen Angelscheins ist die Angelei sofort zu BEENDEN und mit einer sofortigen Anzeige zu rechnen. Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde und Pächter durch Strafanzeige geahndet.

1. Tagesschein:
Preis für Erwachsene : 12 €, Studenten mit Studentenausweis: 8 €.

2. Jahresschein:
Die Jahresscheine sind 12 Monate gültig (ab Ausstellungsdatum) Preis für Erwachsene: 125 €,
Studenten mit Studentenausweis: 70 €.

3. Raubfischschein:
Die Monatsscheine sind nur 4 Monate gültig (ab Austellungsdatum). Wichtig: Die Angelscheine beziehen sich nur auf die Fliegen-,Wobbler-,Spinn- und KöderAngelei!!

Preis für Erwachsene: 80 €, Studenten mit Studentenausweis: 50 €.

4.Bellyboot 25€ nur im shop Reptifish erhältlich ( 13€ Belly plus 12€ Tageskarte)

Fangbestimmungen / Regeln:
Weissfische: Angeln erlaubt in Zone A. Fangmenge unbegrenzt. Es darf nur mit einem Haken geangelt werden. Das hältern der Fische ist nur in fischschonende Setzkescher erlaubt (Reusen und Stahlkescher-Netze/Gaffe
sind verboten). Zuwiderhandlungen werden seitens der Gemeinde durch Strafanzeige geahndet. Die mit einem entsprechenden Ausweis ausgestatteten Aufsichtspersonen sind mit der Kontrolle von Fischerei und dem Einhalten der Vorschriften beauftragt. Bei Aufforderung muss den Kontrolleuren ein gültiger Schein vorgelegt werden. Erfolgt dies nicht, so wird dies auf der Polizeidienststelle gemeldet und Anzeige erstattet. Alle Fisch-, Krebs-,
Muschelarten müssen direkt nach dem Fang schonend zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen außer Rotaugen, Rotfeder oder Brassen. Anfüttern NUR mit pflanzlichen Mitteln (Hanf,Weizen, Mais,…) Begrenzung: 2 kg pro Tag
Als Hakenköder sind erlaubt: pflanzliche, künstliche, tierische Köder (Maden, Würmer, Larven,…)

Raubfischangeln:

Angeln mit Fliegen-,Wobbler-,Spinn- und KöderAngelei ist erlaubt in der
Zone A: 1. Januar bis 31. Dezember. Fliegen-, Wobbler-, Spinn- und Köder-Angelei ist ganzjährig erlaubt (Siehe Plan).
Zone B: 1. Oktober bis 28. Februar. Wichtig: nur auf den 9 gekennzeichneten Angelstellen (Zone B, nur wenn die
Angelplätze frei sind!) darf mit Köderfisch geangelt werden von 5.00 bis 22.00 Uhr. Vorreservierte Karpfenangler
haben Vorrang an den gekennzeichneten Plätzen. Es darf nur mit einem Angelhaken (keine Drillinge) mit einem tod oder lebendigen Köderfisch geangelt werden. Als Köder sind erlaubt: Fliegen, Wobbler, Spinnerlöffel, Gummifische, lebende und tote Köderfische. Es ist strengstens untersagt gefangene Fische aus anderen Gewässern mitzubringen. Als Köderfische gelten nur die Fische aus dem Echternacher-SEE (Rotaugen, Brassen) oder gekaufte
Fische aus dem Angelladen Reptifish in Echternach. Der Transport der Köderfische ist nur mit einem Eimer und einer Sauerstoffpumpe erlaubt, ansonsten ist das Hältern im schonden Setztkescher vorgeschrieben. Das Waaten ist mit der Fliegenrute und Spinnrute gestattet.

Alle Raubfische müssen nach dem Fang direkt wieder zurückgesetzt werden. Es ist strengstens untersagt Fische zu entnehmen!

3. Nachtangelzone B: (nur für spezielle ausgerüstete Karpfenangler!) Gültig: Tag und Nacht ausschliesslich in Zone B mit einer speziellen Genemigung vom Pächter Reptifish, 15, rue Neuve, L-6467 Echternach, Tel: 00352 72 02 88.

4. Karpfenangeln in der Tageszone:

Das Nachtangeln in der Zone A ist untersagt. Das Auslegen der Angelschnüre in der Zone A muss durch Werfen erfolgen. Verbote besp: Futterboot, schwimmen, surfen, Tretboot, oder weitere Ausfahrmöglichkeiten. In der Zone A dürfen Schirme und offene Brollys benutzt werden. Die im Situationsplan angezeigten Auslegerichtungen sind einzuhalten. Der Angelplatz ist während und nach der Angelei sauber zu halten. Eine dick gepolsterte Abhakmate
(1m x 0,60m x 0,50m), ein Kescher (min 42“), sowie Wundspray sind Pflicht. Graskarpfen, Störe, Silberkarpfen und Koi’s dürfen nicht in sogenannten Karpfensäcken gehältert werden. Benthookhaken sind nicht erlaubt! Das Vorfüttern ist gundsätzlich nicht erlaubt. Das Anfüttern während der Angelei ist auf 2kg pro Tag begrenzt. Partickel
(Mais,Tiegernüsse,Hanf etc.) müssen bis auf den Kern gekocht sein. Das Angeln im Naturschutzgebiet sowie in den Kanälen ist verboten. Für einen Hund am Angelplatz gilt Anleinpflicht. Das Grillen ist erlaubt Mindesthöhe 20 cm vom Boden. Müll und Grillkohle in Säcken sammeln und entsorgen. Stromgeneratoren jeglicher Art sind verboten.

Es ist nicht erlaubt seine Bedürftnisse in der Natur auszuüben (WC’s sind ausgeschildert). Safety Clip Montage
dürfen in ihrer Bauweise und Funktion nicht verändert werden (kürzen des Clips,etc).

Tagesangelscheine erhältlich bei: ( Zone A, Tagesanglerzone)
– Q8 Tankstelle, 96 rte de Luxembourg, L-6450 Echternach, Tel: 00352 72 01 40
– Reptifish (Angelfachgeschäft), 15 rue Neuve, L-6467 Echternach, Tel: 00352 72 02 88
– Esso-Tankstelle (geöffnet von 6.00-22.00 Uhr), 109, route de Luxembourg, L-6562 Echternach, Tel: 00352 72 70 71
– Cafe de la Poste „ Beim Wohli“ 3 place du Marché L-6440 Echternach, Tel: 00352 72 02 31

Boots-, Jahres-, Monatsscheine sind nur bei Reptifish erhältlich

Reptifish (Angelfachgeschäft), 15 rue Neuve, L-6467 Echternach, Tel: 00352 72 02 88

www.lac-echternach.lu